Bürokratie & Entwicklung

Hessische Naturschutzverwaltung will das Bauen verteuern

Muss wegen eines Bauprojekts in Natur und Landschaft eingegriffen werden, muss dieser Eingriff ausgeglichen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung gilt bereits der Bebauungsplan als solcher Eingriff und Natur und Landschaft, nicht erst das einzelne Bauvorhaben. Gelingt der Ausgleich nicht durch reale Maßnahmen, muss der Projektierer eine Ersatzzahlung leisten. Die Höhe der Zahlung ist in Hessen seit 2005 per Rechtsverordnung (zunächst die Ausgleichsabgabenverordnung (AAV), dann durch die Kompensationsverordnung (KV) geregelt. Bisher betrug die Ersatzzahlung 0,35 € je Ökopunkt. Hieran orientierte sich auch der Markt im Bereich des Handels von Ökopunkten.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet seit einiger Zeit an einer Novelle der Kompensationsverordnung. Der Entwurfsstand sieht neben anderen verteuernden Wirkungen wie z.B. Bewertungen des Landschaftsbildes und Halbierung des Bezugszeitraums die Anhebung der Ersatzzahlung für einen Ökopunkt auf 0,40 € vor. Hinzu soll eine regionale Bodenwertkomponente kommen, die 10% des Kaufpreises landwirtschaftlicher Grundstücke pro Punkt beträgt. Maßgeblich hierfür soll der Landkreisdurchschnitt nach Hessischem Statistischen Landesamt sein.

Dies führt dann, laut einem Vortrag der Obersten Naturschutzbehörde vom 8.6.2018 (http://www.hlg.org/2019/naturschutz/, rechte Spalte), dazu, dass der Ökopunkt mindestens ca. 0,47 € je Punkt im Vogelsbergkreis und höchstens ca. 1,20 € je Punkt in Frankfurt bzw. Main-Taunus-Kreis kosten wird. Gerade im Ballungsgebiet FrankfurtRheinMain, in dem besonderer Wohnungsbaudruck besteht, wird diese Verteuerung des Naturschutzausgleichs auf die Baulandpreise durchschlagen.

Da der Entwurf der Novelle im Internet nicht verfügbar ist und nicht absehbar ist, wann es zur Novellierung kommt, ist insbesondere Kommunen zu raten, absehbaren Ökopunktebedarf kurzfristig am Markt einzudecken.

Wir stehen mit unserer Expertise zur Erstellung von Ökopunkteverträgen und deren Verhandlung gerne zur Verfügung.