25.Juni 2013
Kein allgemeiner nachbarrechtlicher Schutzanspruch auf Bewahrung des Außenbereichs
Aus den Bereichen: Immobilie
Nachbarn können sich nicht dagegen wehren, wenn in der Nachbarschaft einer vermeintlichen Villenbebauung Mehrfamilienhäuser entstehen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Eilverfahren dem von uns vertretenen Bauherrn Recht gegeben: Es gibt keinen Schutz des angreifenden Wohnnachbarn, dass sein Nachbargrundstück von der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern "verschont" bleibt. Eine wichtige Entscheidung zur Nachverdichtung von Baugebieten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung (24. Juni 2013) beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Beschwerde einreichen.Zur Entscheidung im Volltext.