03.April 2012
Urheberrechtsverletzung kostet 50 Prozent extra
Aus den Bereichen: Technologie
Wer fremde Urheberrechte verletzt, muss nach Ansicht des KG Berlin einen Verletzerzuschlag von 50 Prozent zahlen (24 U 130/10). Ein Kreditinstitut hatte auf seiner Webseite urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial für einen Filialfinder verwendet, ohne auf die Urheberrechte hinzuweisen. Dies rechtfertigt nach Auffassung der Berliner Richter nicht nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr, sondern auch einen 50prozentigen Zuschlag. Damit blieb das Kammergericht unter dem in der Rechtsprechung üblicherweise angenommenen Satz. Bisher verdoppelten die Gerichte den Schadensersatzanspruch des Urhebers regelmäßig. Allerdings steht eine höchstrichterliche Entscheidung dazu noch aus. Fazit: Urheberrechtsverletzungen können teuer werden. Der entstandene Schaden kann sich je nach Gericht um 50 bis 100 Prozent verteuern.